PureTax Podcast

Im PureTax Podcast geben wir klare Antworten auf komplexe Steuer- und Rechtsfragen. Jede Folge liefert praxisnahe Lösungen, die Familienunternehmen und vermögenden Privatpersonen echten Mehrwert bieten. Hinter dem Podcast stehen die Partner der Boutique-Kanzlei Pure Tax & Law – renommierte Experten, die ihr Fachwissen und ihre Erfahrung mit Ihnen teilen.

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Neueste Episoden

Folge 44: Betriebsgrundstück erwerben – Strukturierung zwischen GmbH, Vermietung und Nachfolge

Folge 44: Betriebsgrundstück erwerben – Strukturierung zwischen GmbH, Vermietung und Nachfolge

‧ 12m 29s

In dieser Folge besprechen Dr. Marc Hauser und Hendrik Grosse einen Praxisfall aus dem E-Commerce: Ein erfolgreicher GmbH-Unternehmer möchte ein Gewerbegrundstück erwerben und künftig selbst nutzen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wer das Grundstück halten sollte, wie Mietzahlungen steuerlich einzuordnen sind und welche Rolle Nachfolge, Altersvorsorge und Bankanforderungen spielen.

Ihre Learnings:
- Warum der Erwerb des Betriebsgrundstücks durch die operative GmbH einfach wirken kann, aber nicht jedes Ziel des Unternehmers erfüllt.
- Welche Bedeutung die Betriebsaufspaltung hat, wenn ein Gesellschafter ein Grundstück an seine GmbH überlässt.
- Wie eine Schwester-Kapitalgesellschaft mit Grundstücksvermietung eingeordnet wird und warum Ertragsteuer und Erbschaft-/Schenkungsteuer getrennt...

Folge 43: Abweichende Gewinnausschüttung – Wenn Gesellschaftsvertrag und Beschluss nicht reichen

Folge 43: Abweichende Gewinnausschüttung – Wenn Gesellschaftsvertrag und Beschluss nicht reichen

‧ 9m 0s

In dieser Folge sprechen Dr. Benjamin Rothmund und Dr. Marc Hauser über einen Praxisfall an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Im Mittelpunkt steht eine GmbH, bei der Gewinne über Jahre abweichend von den Beteiligungsquoten ausgeschüttet wurden. Der Fall zeigt, warum eine gelebte Praxis ohne passende Grundlage im Gesellschaftsvertrag steuerliches Konfliktpotenzial auslösen kann.

Ihre Learnings:

- Warum eine abweichende Gewinnausschüttung für die Zukunft eine Öffnungsklausel im Gesellschaftsvertrag braucht
- Wann das Finanzamt die Differenz zur Beteiligungsquote als Schenkung behandeln kann
- Wie Gesellschafterbeschlüsse die abweichende Ausschüttung künftig konkret und ausführlich begründen sollten

Folge 42: Einbringung einer GmbH in die GmbH & Co. KG – Steuerneutral ohne Verschmelzung?

Folge 42: Einbringung einer GmbH in die GmbH & Co. KG – Steuerneutral ohne Verschmelzung?

‧ 11m 23s

Dr. Benjamin Rothmund und Hendrik Grosse sprechen über einen Fall an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Drei Gründer einer GmbH und Co. KG wollen die GmbH von Max in die KG einbinden, ohne zu verschmelzen. Im Mittelpunkt steht die Frage, warum der Tausch von GmbH-Anteilen gegen KG-Gesellschafterrechte steuerlich problematisch ist und ob sich das steuerneutral lösen lässt.

Ihre Learnings:

- Warum ein Tausch von GmbH-Anteilen gegen KG-Gesellschafterrechte als Veräußerung eingeordnet wird
- Weshalb die genannten Tatbestände des Umwandlungssteuergesetzes in dieser Konstellation nicht passen
- Warum ein Formwechsel im Fall wegen Wegzugsbesteuerung ausscheidet

Folge 41: Poolverträge – Nachfolgeplanung mit US-Beteiligungen

Folge 41: Poolverträge – Nachfolgeplanung mit US-Beteiligungen

‧ 13m 0s

In dieser Folge sprechen Dr. Patrick Schultes und Hendrik Grosse über einen Fall aus der Nachfolgeplanung rund um Poolverträge. Im Mittelpunkt steht Thomas, der über eine deutsche GmbH an US-Gesellschaften eines Unternehmens für Verpackungslösungen beteiligt ist. Die Folge zeigt, warum Beteiligungsstruktur, Verwaltungsvermögen und Poolverträge für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Einordnung relevant werden können.

Ihre Learnings:
- Warum eine deutsche GmbH mit US-Beteiligungen grundsätzlich begünstigungsfähig sein kann.
- Weshalb Beteiligungsquoten unter 25 % auf nachgelagerter Ebene zum Thema Verwaltungsvermögen führen können.
- Welche Grundelemente ein Poolvertrag typischerweise enthält: Stimmrechtsbindung und Verfügungsbeschränkung.