Folge 35: Von der GbR zur GmbH – Einbringung oder Ausgliederung?
Shownotes
In dieser Folge sprechen Hendrik Grosse und Dr. Patrick Schultes über einen Praxisfall an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Steuerrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie eine gewachsene GbR in eine GmbH überführt werden kann.
Ihre Learnings:
- Warum Einbringung und Ausgliederung bei der Überführung einer GbR in eine GmbH unterschiedlich funktionieren
- Wie bei einer Einbringung im Rahmen einer Einzelrechtsnachfolge die Überführung einzelner Verträge strukturiert wird
- Welche Rolle bei der Ausgliederung im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge die Werthaltigkeitsbescheinigung, die Schlussbilanz und die Nachhaftung spielen
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00:00:01: Klare Antworten für komplexe Steuerfragen, der PureTax Podcast.
00:00:08: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge PureTex!
00:00:11: Mein Name ist Hendrik Grosse und ich habe heute den Patrick bei mir im Studium.
00:00:15: Hallo Hendrik
00:00:16: Hi Patrick So... Ich hab einen ganz spannenden Fall mitgebracht wo wir uns glaube ich ganz gut rechtlich und steuerlich die Bälle ein bisschen zuspielen können.
00:00:24: Klassischer Fall wo es einfach um die Zusammenringung von Gesellschafts- und Steuerrecht geht.
00:00:29: Die Mandanten kamen zu uns.
00:00:30: Zwei Brüder hatten ein Unternehmen gegründet, es hochgezogen im Fenster- und Türenbereich haben klassisch mal so angefangen wie man so schön sagt auf der grünen Wiese einfach mal eine Gesellschaft gegrundet.
00:00:43: war denn damals die GBR ja gesellschaftbürgerlichen rechts läuft.
00:00:47: alles sehr erfolgreich machen sie zusammen sind sich auch einig gibt überhaupt kein Streit.
00:00:52: Aber es ist natürlich so, dass ganze Dinge sagen die so schön ist ein bisschen gewachsen.
00:00:56: Ist jetzt dann doch relativ groß und sie haben sich mal umgehört, haben gedacht wollen vielleicht auch ein bisschen dann wie man so schön sagt Chips vom Tisch nehmen in dem Sinne das man eben aus einem Risiko raus will und Haben sich denn einfach mal überlegt können wir da nicht irgendwie eine GmbH machen?
00:01:10: ja vielleicht auch ne Hohlding Und sitzen jetzt bei uns?
00:01:13: Ja Wie kommt man da rein?
00:01:15: was kann man machen?
00:01:16: Ja spannender Fall und das haben wir häufig auf dem tisch.
00:01:19: Grund ist wie du sagst schon ganz oft die Haftungsvermeidung, dass man das in ein entsprechendes Konstrukt überführt.
00:01:26: Unsere Mandanten hatten sich jetzt auch überlegt wir bringen die GBR nicht nur in eine GMBH ein oder machen das Ganze in der Form einer GMBh sondern wir möchten auch gleich das Holding-Konstrukt mit überlegen und gegebenenfalls auch umsetzen.
00:01:40: Das heißt wir haben zwei Schritte die wir trennen müssen einmal die Überführung der GBR in eine GmbH und dann auf der zweiten Ebene noch die Frage, wie bekommt man denn jetzt diese neue Gmb H. In ein Holding-Konstrukt rein?
00:01:54: Für die Überführungen der Gbr in die Gmbh haben wir grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
00:01:59: das Eine ist dass wir eine Kapitalerhöhung bei einer gegründeten Gmb Haar machen dort in diesem Zusammenhang die GBR mit einbringen und die andere ist eine tatsächliche Ausgliederung.
00:02:12: Beides hat seine Vor- und Nachteile, die man gegeneinander abwägen muss und da steigen wir direkt mal
00:02:17: ein.".
00:02:18: Ja das ist natürlich richtig und spannend was du sagst.
00:02:20: ich kenne es ja immer aus der steuerlichen Sicht.
00:02:22: man sagt dir immer so schön dann bringen wir das Einzelunternehmen dann bringen mir die Gbr ein weil es eben steuerlich immer so betitelt wird.
00:02:29: aber wie du richtig sagst Wir reden immer von der Einbringung, aber technisch haben wir eigentlich wirklich zwei Möglichkeiten.
00:02:35: Wir haben die klassische Einbrigung, wo das Unternehmen einbringen oder eben diesen anderen Weg die Ausgliederung.
00:02:42: Genauso ist es und wir fangen mal an mit der tatsächlichen Einbrigungen dann im echten Sinne.
00:02:46: Diese Variante setzen wir eigentlich recht häufig um da.
00:02:49: Es ist tatsächlich so, dass wir eine GmbH haben und die gründen wir.
00:02:53: Die beiden Brüder Also gleiche Beteiligung wie bisher bei der GBR.
00:02:58: Und bei dieser GmbH machen wir dann eine geringfügige Kapitale-Höhung, zum Beispiel um hundert Euro und bringen in diesem Zuge die Gbr-Anteile der beiden mit ein.
00:03:07: also auch die Fünfzig-Fünftig-Gbr Anteil werden so in die Gmb H eingebracht.
00:03:12: Das kann man gegebenenfalls sogar direkt beider Gründungen machen.
00:03:15: Dann spart man sich den Schritt die GmBh noch zwischendurch zu gründen.
00:03:20: Und entscheidend ist dabei der sogenannte Einbringungsvertrag.
00:03:24: Da wird geregelt, wie die Anteile der GBR eigentlich genau übergehen.
00:03:29: Das ist aber alles dann letztendlich Technik.
00:03:32: Es ist aber so und das ist der kleine Nachteil bei diesem Vorgehen, dass wir die Verträge der GBr einzeln auf die GMBH übertragen.
00:03:39: Das sind eine Einzelrechtsnachfolge.
00:03:41: D.h.,
00:03:42: jeder Vertrag den ein Partner derzeit mit der Gbr geschlossen hat muss per se übergehen.
00:03:48: Und wenn es jetzt eine Vielzahl von Vertragspartnern gibt, dann kann es sein dass man da relativ viel mit zu tun hat und die zweite Variante die wir gleich vorstellen die Ausgliederung spannender ist.
00:03:57: also das ist der kleine Nachteil dieser tatsächlichen Einbringungen.
00:04:01: dafür ist sie sehr leicht händelbar und grundsätzlich recht einfach umzusetzen.
00:04:05: man muss einmal zum Notar und das war's
00:04:07: Ja und so war es ja dann, du hast das ja gerade auch schon angesprochen hier auch in so einem klassischen Unternehmen was viele Lieferanten Leistungsbeziehungen zu Kunden auch hat.
00:04:16: Ist das natürlich dann schwierig weil du hast es ja richtig gesagt am Ende mache ich in der Gründung einer GmbH eine Barkapitalerhöhung und bringe dann mein Unternehmen im Wege des Einzelrechtsnachfolges also in vielen, vielen Einzelverträgen.
00:04:29: Ich muss den Lieferanden vertragen, die Arbeit nehmen darüber, ich muss irgendwelche Maschinen.
00:04:34: alles was ich eben habe geht Einzeln rüber und wenn ich halt andere Vertragspartner habe, muss ich die eben fragen.
00:04:40: Das ist ja auch mal so ein wichtiger Punkt der unterschätzt wird.
00:04:42: Die könnten auch mal sagen nein!
00:04:44: Sie können auch mal Verträge nachverhandeln.
00:04:46: Ja das ist natürlich dann wirklich ein schwieriger Prozess gegebenenfalls und deswegen ist man ja relativ oft dann eben auch insofern bei dem zweiten Fall der Ausgliederung
00:04:55: Superpunkt, tatsächlich sehen wir das auch häufig.
00:04:57: Gerade bei so E-Commerce.
00:04:58: Unternehmen haben dann bestimmte Verträge die müssen mit übergehen sonst haben sie da operativ einfach Probleme und genau die Verträge machen oft den Ärger.
00:05:06: deswegen ist es ein super Punkt der uns um zweiten Optionen bringt nämlich der Ausgliederung.
00:05:11: Vorweg mal die Frage gestellt geht das überhaupt bei der GBR?
00:05:14: kann man die ausgliedern?
00:05:15: Und da ist es jetzt inzwischen so dass man auch die GBR Das war bisher nicht möglich.
00:05:22: Da musste man einen Umweg gehen, dass man die GBRs umstrukturiert in eine OHG.
00:05:26: Inzwischen aber mit dem MOPEC-Aufgabe, auch die Umwandlung für die eingetragene GBR, also die EGBR, möglich.
00:05:36: Wenn man die GBR bisher nicht eingetragen hat, müsste man das jetzt noch tun.
00:05:41: Ein weiteres Register nach dem Transparenz Handels ... Und so weiter.
00:05:45: Register, was es alles gibt.
00:05:47: Gibt's jetzt eben auch ein Gesellschaftsregister extra für GBR?
00:05:50: So ist es ja und das wird jetzt auch immer mehr angenommen sieht man auch immer häufiger dass die Gbr sich auch eintragen lassen.
00:05:56: zum Teil besteht da auch eine faktische Pflicht das zu tun.
00:05:59: Ja, und damit haben wir tatsächlich die Möglichkeit, die GBR umzuwandeln.
00:06:03: Und auch entsprechend auszugliedern.
00:06:05: Bei einer Ausliederung wird jetzt im Gegensatz zur eben beschriebenen Einbringung eine Gesamtrechtsnachfolge herbeigeführt.
00:06:12: Das bedeutet ne komplette Umwandlung also nicht lediglich die Einzelübertragung der Vermögenswerte in die GmbH wie im ersten Fall aber... Auch bei der Gesamtrechtsnachtfolge kann es sein, dass man Verträge mit Vertragspartnern hat.
00:06:25: Wo eine sogenannte Change-of-Control-Klausel drin ist.
00:06:28: also da muss man auch sich die mal anschauen, das die Ausgliederung nicht da irgendwie Probleme bereitet und dem Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt.
00:06:37: Ansonsten ist die Ausgeliedlung ähnlich wie die eben beschriebene Kapitalerhöhungen.
00:06:41: einziger Unterschied ist hier brauchen wir jetzt noch eine Wertbestätigung.
00:06:45: Es muss nämlich bestätigt werden, dieser Kapitalerhöhung zumindest hat.
00:06:52: Also wir müssen nachweisen, die GBR hat den Wert von zum Beispiel hundert Euro und das kriegt man leider nur hin mit einer vollständigen Unternehmensbewertung.
00:06:59: Das ist der kleine Nachteil.
00:07:01: Ansonsten auch hier müssen wir beachten für die Ausliederung brauchen wir eine Schlussbilanz und das heißt wir sollten das Ganze bis zum einund dreißigsten August eines Jahres umsetzen damit wir da nicht doppelte Arbeit haben
00:07:13: Was vielleicht noch anspannend ist zu erwähnen, also das klingt jetzt erstmal komisch im ersten Schritt.
00:07:17: Dass man sagt jetzt brauche ich die Vertragspartner nicht zu fragen würde man ja sagen Moment kann es sein.
00:07:22: vorher habe ich einen GBR-Gesellschafter der haftet persönlich.
00:07:26: Jetzt gehe ich auf einmal in die GmbH Der wird gar nicht gefragt.
00:07:29: jetzt hab ich ein GmbHA-Gesausschafter oder beziehungsweise eine Beschränkte Haftung in der GmbH, weil mein Unternehmen jetzt in einer GmbHS ist.
00:07:37: Und deswegen gibt es ja glaube ich noch diese persönliche Nachhaftung die auf jeden Fall noch greift.
00:07:41: fünf Jahre falls da irgendwas war was ich jetzt quasi überführt habe in die gmbh das eben die Gläubiger nicht benachteiligt werden als Ausgleich dafür dass sie nicht gefragt wurden.
00:07:50: Genau das ist und das ist auch genau dahintergrund dieser Klausel.
00:07:54: Ja wie sieht das steuerlich aus Hendrik?
00:07:56: In beiden Fällen Einbringung-Ausgliederungen gibt's da Unterschiede müssen wir was beachten?
00:08:00: Also steuerlich ist es eigentlich das gleiche.
00:08:02: Wie gesagt, das Umwandlungssteuergesetz spricht ja auch von einer Einbringung im Gesetzestext und wenn man letztendlich jetzt ob eine Einbringe oder Ausgliedung macht spielt dann keine große Rolle.
00:08:12: Es ist bei uns so ein Fall.
00:08:13: steuerliche nach zwanzig Umwanderungs-Steuergesetz also Überführungen in einem GmbH Ist auf Antrag steuernutral möglich?
00:08:20: Wenn ich letztendlichen Gesellschaft habe die positives Eigenkapital hat, also die nicht schon überschuldet ist, wenn das ein reiner Inlandssachverhalt ist Ja also die Besteuerung der stillen Reserven gesichert ist, eben keine schädlichen Gegenleistungen gewährt werden.
00:08:32: Dann kann man auf Antrag sagen hey heute habe ich ein Einzelunternehmen oder eine GBR die möchte ich in einer GmbH fortführen.
00:08:39: das ganze bitte ohne Aufdeckung von stillen Reserven.
00:08:41: wichtig dann immer ich hab eine siebenjährige Sperrfrist zu beachten.
00:08:44: wenn nicht im Nachgang innerhalb von sieben Jahren dieses Unternehmen oder den GmbH-Anteil verkaufe, muss ich rückwirkend eine Steuer bezahlen.
00:08:53: Also ich werde so gestellt als hätte ich ein Einzelunternehmen verkauft was zu einer höheren Besteuerung führt als die Veräußerungen der Gmbh wo ich im Teileinkünfteverfahren mit dreißig Prozent bin.
00:09:03: und das schmilzt quasi so jährlich ab.
00:09:05: nach sieben Jahren bin ich komplett raus kann in dem neuen Regime Teileinkünfteverfahren verkaufen und davor ist es eben eine anteilige Betrachtung.
00:09:13: also letztendlich eigentlich kein großes Problem.
00:09:16: im ersten Schritt.
00:09:17: Das heißt, je früher wir es umsetzen, desto besser ist es auch steuerlich.
00:09:21: Absolut!
00:09:21: Gerade wenn dann doch irgendwann mal ein Verkauf angedacht ... Es ist natürlich besser als heute zu machen.
00:09:27: Als in drei Jahren, wenn ich zwei Jahre später verkaufen will, hätte ich vielleicht schon fünf Jahre gewonnen und so erst zwei.
00:09:33: Ja.
00:09:33: Super aber damit ist uns beiden Brüdern geholfen.
00:09:36: Wir haben jetzt die GBR in eine GMBH überführt mit Variante eins oder zwei.
00:09:41: Du hast es gesagt, in unserem Fall haben wir die tatsächliche Ausgliederung gemacht, die Variante zwei Aber damit haben wir schon mal eine Haftungsbegrenzung.
00:09:48: Bruder Eins hat fünfzig Prozent an der GmbH, Bruder zwei ebenfalls und wir haben keine GBR
00:09:54: mehr.".
00:09:55: Jetzt hat sich die Frage gestellt, wir möchten das noch ein Stückchen verbessern und noch eine Holding oben drüber setzen.
00:10:02: Rechtlich ist es jetzt sehr einfach.
00:10:03: Das ist genau das Gleiche was wir eben beschrieben haben unter Option eins.
00:10:07: Jetzt wird noch diese bestehende Gmbh in eine Holding-GmbH eingebracht und zwar genau wieder mit einer Kapitalerhöhung im Wege der Barkapitalerhöhung mit Sacharjo.
00:10:18: In diesem Zuge wird die GmbH mit eingebracht, also rechtlich genau das gleiche wie eben.
00:10:23: Gleicher Schritt.
00:10:24: noch mal!
00:10:24: Ja und steuerlich können wir ergänzen ist es eigentlich auch kein so großes Ding dann mehr.
00:10:29: Also wir sprechen dann so schön von einem Anteilstausch.
00:10:32: Dann was passiert?
00:10:33: Die Brüder haben GMBH-Anteile an der operativen Gmbh und sagen jetzt Wir möchten das einbringen in eine neue Gmb H. diese hat dann hundert Prozent.
00:10:43: Ja also die Brüder hatten vor fünfzig-fünfzig, jetzt hat die neue GmbH dann hundert.
00:10:47: Die Brüde erhalten dafür je fünfzig Prozent.
00:10:50: an der neuen Hohlding ja das nennt sich Anteilstausch haben ihre Anteile hingegeben bekommen Neue und es ist dann steuertechnisch genau dassgleich wie bei der Ausgliederung Einbringungen.
00:10:59: wir haben wieder Sperrfristen also verdoppelt man die Sperrzten.
00:11:02: sie sind einmal in Bezug auf die operative Gmbh und Sie haben auch oben Sperrrfristen.
00:11:06: Also das ist einfach zu beachten.
00:11:08: Idealerweise wird einfach sieben Jahre dann nicht verkauft, weil wir können beide Schritte relativ schnell nacheinander machen.
00:11:13: Das heißt die Sperrfristen laufen nahezu identisch aber die sieben jahre sind gestartet und das ist eben steuerlich der wichtige Punkt.
00:11:20: Ja, super.
00:11:22: Wir haben jetzt ein Holding-Konstrukt für unsere beiden Brüder.
00:11:25: In dem Zuge konnten wir auch noch ganz schön aufräumen.
00:11:28: Es war nämlich so, dass die beiden einen relativ alten GBR-Vertrag hatten.
00:11:31: Jetzt haben sie eine Holding- Konstrukt und nur auf der Ebene der Holding brauchen wir dann noch einen schönen Gesellschaftsvertrag für die beiden, das auch da alle Konstellationen abgedeckt sind.
00:11:39: Wir hier ne Fifty-Fifty-Beteiligungsquote.
00:11:42: Dementsprechend macht's da schon Sinn, ein paar Regelungen im Vertrag drin zu haben.
00:11:49: Ja, und das haben wir relativ schnell umsetzen können von der GBR in die Holding.
00:11:53: Perfekt!
00:11:54: Ich danke dir, dass du dabei warst und bis zum nächsten Mal.
00:11:56: Bis zum nächsten mal.
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