Folge 38: Grenzüberschreitende Einbringung – Luxemburg-Holding zwischen GmbH und Familienstiftung
Shownotes
In dieser Folge geht es um einen grenzüberschreitenden Fall rund um eine deutsche GmbH, eine liechtensteinische Familienstiftung und eine luxemburgische Holding. Im Mittelpunkt stehen praktische Fragen zur Ausschüttung, zur Kapitalertragsteuer und zur steuerneutralen Einbringung. Dr. Patrick Schultes und Dr. Marc Hauser besprechen, warum die Struktur in der Praxis anders wirken kann als in der Theorie.
Ihre Learnings:
- Warum Rückerstattungen von Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen an eine Familienstiftung zum Liquiditätsthema werden können.
- Welche Rolle eine luxemburgische Holding und die Mutter-Tochter-Richtlinie in der Struktur spielen können.
- Welche Punkte bei der Einbringung, Substanzanforderungen und Sperrfristen mitgedacht werden müssen.
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00:00:01: Klare Antworten für
00:00:01: komplexe Steuerfragen der PureTax Podcast.
00:00:08: Willkommen zu einer neuen Folge PureTex!
00:00:10: Mit mir im Studio ist heute der Marc, hi Marc
00:00:13: Hallo Patrick, grüß dich.
00:00:14: Wir haben einen interessanten Fall und zwar geht's da einmal quer durch Europa.
00:00:18: wir haben eine grenzüberschreitende Einbringung.
00:00:21: Ich schilder mal ganz kurz den Fall, der uns in der Kanzlei begegnet ist.
00:00:24: Und zwar der Karl, der ist fünfzig Jahre alt, Unternehmer aus Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten wirklich ein beeindruckendes Unternehmen aufgebaut.
00:00:31: Seine Firma produziert innovative Ergänzungen für Häuser die den Energieverbrauch deutlich senken das es im Buhmarkt und seine GmbH ist mittlerweile achtstellig bewertet.
00:00:41: er hat jetzt sogar vor ein paar Jahren schon eine lichtensteinische Familienstiftung eingebracht.
00:00:47: Also eigentlich ein ziemlich gutes Konstrukt.
00:00:48: Da haben wir ihn ja schon ganz gut beraten, was kann man da eigentlich noch mehr machen?
00:00:53: Was war hier unser Problem, Marc?
00:00:54: Es klingt erstmal total gut und ich sage mal Unternehmen funktioniert, Struktur hinten dran stimmt er kann wegziehen hat eine Stiftung oben drüber das Abschaftsteuer Thema für sich gelöst Er kann Versorgungspakete schnüren.
00:01:07: also eigentlich sind mit der Stiftungen gut aufgestellt.
00:01:09: Problem ist dass eher in einer GmbH organisiert ist, die wiederum zu hundert Prozent von einheitlichsten Steiner Stiftung gehalten wird.
00:01:17: Jetzt ist es zwar so dass wenn die Gmbh eine Ausschüttung vornimmt an die Stiftungen, die Stifte effektiv nur null Komma sieben fünf Prozent Steuern zahlen müsste.
00:01:28: aber es gab dort verschiedene Änderungen im Einkommenssteuergesetz konkret der Paragraf Fünfzig D bei dem es so ist das die Ausschützung Ich sage mal vereinfacht, gechallengst werden kann.
00:01:40: Also was passiert?
00:01:41: Die GmbH hat Gewinne gemacht, schütte die Gewinnenaus an die Stiftung und jetzt führt die GmbW bei der Ausschüttung wie üblich, twenty-fünf Prozent Kapitalertragssteuer ans deutsche Finanzamt ab.
00:01:52: Diese einbehaltene Kapitaler-Tragsteuer könnte sich die Stifthung jetzt wieder zurückholen muss aber einen Antrag stellen beim Bundeszentralamt für Steuern.
00:02:00: Jetzt kommt das große Problem.
00:02:02: keiner weiß So genau, ob das so heiß gegessen wird wie es gekocht wird am Ende des Tages.
00:02:07: Aber man kann verlangen dass der Nachweis erfolgt, dass die Stiftung über bestimmte Funktionen und Substanz verfügt und nicht eine reine Finanzholding ist.
00:02:16: Es muss also irgendwas Außersteuerliches dazu kommen.
00:02:18: Wir sehen in der Praxis im Moment auch, dass das durchaus gelingen kann.
00:02:21: Problem ist Die Bearbeitungszeiten liegen teilweise bei über vier Jahren bis die Rückerstattung kommt Und das ist natürlich zumindest mal ein Liquiditätsthema.
00:02:31: Ja, spannend und das heißt der Karl hat ja eigentlich alles richtig gemacht.
00:02:34: Null Komma sieben fünf Prozent Besteuerung nach oben in die Stiftung Das ist ja super!
00:02:37: Das ist ein perfektes Konstrukt.
00:02:39: aber da zeigt sich dann doch der Unterschied zwischen der Theorie und Praxis wenn man so will dass es dann doch nicht so ganz leicht funktioniert.
00:02:47: In gewissen Fällen damit haben wir darüber nachgedacht Dann machen wir halt eine Holding dazwischen.
00:02:52: Da kam Luxemburg entspielt.
00:02:54: Das erklären wir gleich, warum?
00:02:56: Wir hatten die Holding gar nicht aus den üblichen Gründen mit reingebracht in die Überlegung Bündelungen von Beteiligung, Dachstruktur, steuerliche Vorteile, sondern tatsächlich allein aus diesem Grund.
00:03:06: Fünfzig D., den du schon angesprochen hast.
00:03:08: Vielleicht ganz kurz Deutschland-Luxenburg, wo ist eigentlich der Unterschied?
00:03:11: Deutschland kennt ja das Schachtelprivileg mit der Holding GmbH.
00:03:15: Warum überhaupt Luxembourg?
00:03:16: gibt's drei Gründe für Investoren und Banken.
00:03:20: nach wie vor ein Standardvehikel Spann kann tatsächlich sein, dass in Luxemburg Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen vollständig steuerfrei sind.
00:03:30: Das kann also sogar Deutschland noch toppen unter bestimmten Umständen.
00:03:34: Und ansonsten hat man einfach auch eine gewisse Flexibilität in der Finanzierung.
00:03:37: Luxembourg bietet seit Jahren erprobte Strukturen für internationale Investoren an.
00:03:42: Das heißt ne Luxemburger Holdung war jetzt steuerlich super spannend!
00:03:46: Aber da stellt sich ja schon die Frage warum ist das anders bei einer Luxemburger Zwischengesellschaft als bei der Lichtensteiner Familienstiftung?
00:03:52: Ja, das ist so.
00:03:53: Also wir sprechen vielleicht noch gleich darüber wie wir denn eigentlich reinkommen aber wenn man mal drin ist dann gilt vom Grundsatz her erstmal genau das Gleiche.
00:04:03: auch dort ist es so dass wenn die deutsche gehen wir eine Ausschüttung vornimmt das fünfundzwanzig Prozent Kapital ertrag steuer wieder ins deutsche finanzamt abgeführt werden.
00:04:12: Und dann muss die Luxemburger Holding-Gesellschaft, das war vermutlich eine Saal in unserem Fall, sich dann wieder über die Steuererklärung dieser einbehaltenen Kapitalertragsteuer zurückholen.
00:04:23: Interessanterweise wird das nicht so oft gechallengt.
00:04:27: Auch diese müssen vom Grundsatz hier diesen Substanz und Funktionstest erfüllen – aber das wird nicht wirklich gemacht!
00:04:33: Das zweite Thema ist Es gibt noch eine andere Möglichkeit und das ist eigentlich etwas ganz Spannendes, dass die sogenannte Mutter-Tochterrichtlinie.
00:04:41: Wenn nach der Einbringung die Luxemburger Gesellschaft – die deutsche GmbH – ununterbrochen mehr als zwölf Monate gehalten hat und man stellt vorher einen Antrag beim Finanzamt dann sind Ausschüttungen von der deutschen GmbW an die Luxemburgermutter komplett steuerfrei.
00:04:57: Und das ist natürlich spannend!
00:04:59: Da spare ich mir in Anführungszeichen um die einst, fünf Prozent.
00:05:02: Auch das ist wieder Geld und Ich hab nicht das Problem mit der Rückerstattung, Die in Luxemburg vielleicht?
00:05:07: Und bei der Stiftung auf jeden Fall kompliziertes.
00:05:09: Ja cool damit haben wir für den Mandanten schon die super Lösungen gefunden.
00:05:13: Wir machen die Luxco.
00:05:14: da stellt sich nur noch die Frage wie kommen wir denn eigentlich rein in Das konstrukt?
00:05:19: dass Ist nicht so super kompliziert wie es klingt.
00:05:21: wir haben ja schon gesagt wir Haben jetzt eine lichten steiner familien stiftung Ein deutsches Unternehmen und an einer luxenburger holding klingt erst mal, als müsste man da sehr viel koordinieren.
00:05:30: Das muss man letztendlich auch.
00:05:31: aber es ist deutlich weniger schlimm als es klingt.
00:05:34: und zwar ist es letztendling ähnlich wie im deutschen Recht das eine normale Einbringung der Karl-Kann oder die Familienstiftung.
00:05:40: in dem Fall kann die GmbH Anteile steuernutral in die Luxemburger Holding einbringen.
00:05:46: dafür gibt sie die Anteiler an den GmbHA ab und bekommt dann im Gegenzug entsprechend Anteil an der Luxemburgers Gesellschaft fast sogar dort in Luxemburg relativ ähnlich, wie man es im deutschen Recht kennt.
00:05:58: Da haben wir auch letztens schon eine Folge zugemacht.
00:06:00: Ja dementsprechend muss man da ein bisschen was mit bedenken.
00:06:03: Wir müssen natürlich die Vertretung sicherstellen der Familienstiftung.
00:06:06: Das ist aber alles Technik, da kümmern wir uns darum.
00:06:09: dementsprechend Holding-Einbringungen nicht so komplex wie eigentlich gedacht.
00:06:13: ja dann haben wir letztendlich das Konstrukt umgesetzt.
00:06:17: Auch da muss man natürlich noch ein paar Fallstricke mit Bedenken.
00:06:20: Wir haben auch, wie du schon gesagt hast, bei der Luxemburger Gesellschaft die Substanzanforderungen und ansonsten natürlich auch im deutschen Recht entsprechend Speerfristen.
00:06:30: Genau, Speerfrist hier aus sieben Jahren, die ausgelöst wird durch die Einbringung, damit das Steuerneutral funktioniert.
00:06:36: Diese Speerfris, das haben wir auch schon häufiger besprochen, schmilzt uns jedes Jahr um ein Sippel ab.
00:06:41: Wenn er also durch die Sieben Jahre durch ist, sind wir komplett raus aus dem Thema.
00:06:46: Und im Übrigen, hier hat er ja durch die Stiftung auch schon den acht B-Vorteil gehabt.
00:06:51: Das heißt selbst wenn ein in Anführungszeichen Notverkauf nach vier oder fünf Jahren eintreten sollte, wirkt sich das in seinem Fall überhaupt nicht groß aus?
00:07:00: Ist im übrigen überhaupt nicht sein Thema gewesen dass er so schnell verkaufen wollte sondern er wollte eine Optimierung für die Gewinnausschüttungen haben.
00:07:07: Das deutet ja gerade auf das langfristige Halten und Beteilig bleiben hin und ich glaube das kann man damit ganz gut abbilden Und ansonsten kriegt man die Einbringung so hin, wie es im Prinzip auch mit der deutschen Gesellschaft geht.
00:07:18: Außer dass man die Luxemburger Notarer und Rechtsanwälte mehr drin hat.
00:07:21: Spannend!
00:07:21: Dann haben wir echt ein schönes Konstrukt.
00:07:23: Man muss die Struktur dann natürlich auch leben – das ist ganz wichtig -, dass man da entsprechend wirklich das so lebt, wie's in der Theorie umgesetzt ist.
00:07:33: Damit haben wir ein spannendes Konstrukt ... Die Luxemburge Holdig ist kein Allheilmittel aber für Unternehmer wie den Kahl durchaus eine spannende Option.
00:07:41: Ja, dann haben wir die Struktur Lichtenstein Luxemburg Deutschland.
00:07:44: Genau und was natürlich noch ganz spannend ist wie kriege ich denn die Erträge aus der Luxemburger Gesellschaft in die Stiftung wieder rein?
00:07:51: Weil das soll ja nach oben geschleust werden.
00:07:53: dort kommt jetzt natürlich des I-Tüpfelchen drauf dass die Ausschüttungen aus Luxembourg Nachlichtenstein hoch komplett steuerfrei sind.
00:08:01: Das heißt hier habe ich überhaupt keine Belastung mehr.
00:08:03: und das ist genau der Weg dass man eine deutsche GmbH hat, die über die Mutter-Tochterrichtlinie für null Prozent die Erträge in die Luxco bekommt und von der Luxco wiederum steuerfrei in die Stiftung.
00:08:14: Und dort kann es wie immer genutzt werden für Vermögensaufbau, für den Kauf an Immobilien das Thema investieren in Aktien etc.
00:08:21: Damit habe ich plötzlich Flexibilität und hab nicht das komplizierte Rückerstattungsverfahren was ich ansonsten gehen müsste wenn ich direkt aus Deutschland in die Schriftung ausschütte.
00:08:29: Spannend!
00:08:30: Ja super Konstrukt aus meiner Sicht einmal quer durch Europa.
00:08:33: Wie gesagt Vielen Dank, Marc.
00:08:35: Für unseren Fall und bis zum nächsten Mal!
00:08:38: Ich freue mich drauf.
00:08:38: Herzlichen Dank dir.
00:08:39: Ciao.
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